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Dipl.-Ing. agr.
Hagen Knafla
Plinderheide 57
D-48291 Telgte / GERMANY
Email: info@horticon.net
Tel:: +49-(0)2504-922703
Fax: +49-(0)2504-922704
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Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
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Hagen Knafla
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USt-IdNr.: DE 813386625
Eindeutige Ausschreibungstexte mit klaren Leistungsbeschreibungen erleichtern allen Beteiligten die gewissenhafte Ausführung im Rahmen eines Projektes. Häufig kommt es jedoch zu Missverständnissen durch unklare oder gar falsche Ausschreibungstexte bestimmter Posten.
Dazu gehören leider immer wieder auch Rindenprodukte, obwohl diese sich seit Jahren am Markt behaupten und wesentliche Eigenschaften eigentlich bekannt sein müssten. Das betrifft sowohl Rindenmulch als auch Rindenhumus oder die Rindenkultursubstrate.
Besonders beim häufig ausgeschriebenen Rindenmulch wird oft Unmögliches verlangt. Gefordert wird z.B. von ausschreibender Stelle ein Rindenmulch, RAL-gütegesichert, Körnung 0-40mm. Dieses Produkt gibt es nicht!
Bei einem RAL-gütegesicherten Rindenmulch der mittleren Körnung (bis 40mm) ist der Feinanteil <10mm immer ausgesiebt! Dies hat pflanzenbauliche Gründe und ist ein wichtiger Parameter in der Gütesicherung – aber sicher nicht der einzige! Neben Holzanteil, Pflanzenverträglichkeit und der Nachweis von Pflanzenschutzmittel-freiheit werden eine Vielzahl von Parametern überprüft. Die aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sind in der Tabelle 1 dargestellt.
Um im Ausschreibungstext nicht alle gewünschten Parameter aufführen zu müssen und trotzdem seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist es die einfachste und sicherste Art sich bei der Ausschreibung auf die RAL-Gütesicherung zu beziehen.
Mit RAL-Gütezeichen gekennzeichnete Produkte werden nach hohen Qualitätskriterien hergestellt und müssen bestimmte, festgelegte Para-meter einhalten. Sie unterliegen einer regelmäßigen Eigen- und Fremdkontrolle durch neutrale Institute.
Diese Produkte sind somit für den Auftraggeber eine verlässliche Grundlage und erlauben angebrachte Leistungsvergleiche. Die Ausschreibungen können erheblich verkürzt und somit auch kostengün-stiger dargestellt werden.
In der Praxis sollte im Ausschreibungstext neben den beschreibenden Produkt- und Anwendungshinweisen der Hinweis folgen, dass die zu liefernden Produkte den jeweiligen RAL-Gütekriterien entsprechen müssen und dies auch nachzuweisen ist. Der Nachweis des Lieferanten erfolgt dann einfach über ein entsprechendes Prüfzeugnis, das beim Hersteller vorliegt und jederzeit in Kopie mitgeliefert werden kann. Die Qualität eines gütegesicherten Rindenmulchs lässt sich eben nicht nur optisch über den Holzanteil und die Körnung überprüfen.
Bei einer Ausschreibung von Rindenmulch könnte der Hinweis auf die RAL-Gütesicherung wie folgt aussehen:
Rindenmulch (RM) mit dem Gütezeichen RAL "Rinde für Pflanzenbau" RAL GZ 250/1.
Der Lieferant hat den Nachweis des Gütezeichens RAL "Rinde für Pflanzenbau" -Rindenmulch- für die Produktionsstätte, von der geliefert wurde, zu erbringen.
Weitere Informationen zu spezifischen Qualitätskriterien einer Vielzahl ausschreibungsrelevanter Substrate und Bodenhilffsstoffe sowie entsprechende Vorlagen für Ausschreibungstexte findet man unter www.substrate-ev.org.
Rindenprodukte sollten der RAL-Gütesicherung unterliegen. So ist gewährleistet, dass gewisse Qualitätsparameter eingehalten werden. Besonders beim Rindenhumus und dem Einsatz als Substratzuschlagstoff ist die Sicherheit über die RAL-Gütesicherung unbedingt erforderlich!
Ausschreibende Stellen sollten unbedingt auf RAL-gütege-sicherte Ware bestehen, um von bösen Überraschungen verschont zu bleiben.